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Bunte Dekorationsfigur

Miet- und Buchungsbedingungen

1. Gegenstand und Parteien

Diese Bedingungen bilden den Vertrag über die kurzfristige Vermietung der Unterkünfte «Suite Capucines» und «Zimmer Romarin» im Mazot Capucines & Romarin, Chemin des Chèvres 2, 1968 Mase, zwischen Véronique Nemeth, Eigentümerin und Vermieterin (nachfolgend «die Eigentümerin»), und der buchenden Person (nachfolgend «der Mieter»).

Der Mieter haftet dafür, dass alle mit ihm übernachtenden Personen diese Bedingungen einhalten.

2. Vertragsabschluss und Buchung

Die Buchung wird wirksam, sobald der Mieter diese Bedingungen bei seiner Buchung auf der Website capucinesetromarin.ch bestätigt. Sie wird mit einem eindeutigen Code (CR-XXXXX) erfasst.

Der Mindestaufenthalt beträgt 1 Nächte. Die Zahl der Gäste darf die für die Unterkunft angegebene Kapazität nicht überschreiten.

Die Räume werden ausschliesslich zu Wohnzwecken vermietet. Der Mieter darf sie ohne Zustimmung der Eigentümerin weder untervermieten noch die Buchung an Dritte abtreten.

3. Preis und inbegriffene Leistungen

Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Der bei der Buchung angezeigte Gesamtpreis ist garantiert.

Im Gesamtpreis inbegriffen sind: Heizung, Warm- und Kaltwasser, Strom, Bade-, Bett- und Küchenwäsche, die Endreinigung sowie die Kurtaxe.

4. Zahlung

Die Miete ist bei der Buchung zu 100 % zu bezahlen, innerhalb von 120 Stunden. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist, wird die Buchung automatisch storniert und die Daten werden wieder freigegeben.

Die Zahlung erfolgt per QR-Rechnung (Banküberweisung) oder TWINT unter Angabe des Buchungscodes in der Zahlungsmitteilung. Online-Kartenzahlungen werden nicht akzeptiert.

Die Buchung ist bestätigt, sobald die Eigentümerin den Zahlungseingang festgestellt hat; der Mieter erhält dann eine Bestätigung per E-Mail.

5. Stornierung und nicht angetretener Aufenthalt

Bezieht der Mieter die Unterkunft aus welchem Grund auch immer nicht oder nur teilweise, bleibt der gesamte Mietpreis ohne jegliche Ermässigung geschuldet. Dem Mieter wird der Abschluss einer Annullierungsversicherung empfohlen.

Ausnahmen: Bei einer Stornierung spätestens 30 Tage vor dem Anreisedatum wird der bezahlte Betrag zu 100 % zurückerstattet; bei einer Stornierung spätestens 15 Tage vor dem Anreisedatum zu 50 %. Danach besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Jede Stornierung ist schriftlich (per E-Mail) mitzuteilen. Storniert die Eigentümerin, wird der bezahlte Betrag vollständig zurückerstattet.

6. Anreise, Abreise und Inventar

Die Anreise ist ab 14:00 möglich, die Abreise muss vor 10:00 erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Schlüsselübergabe wird vor der Anreise mitgeteilt.

Der Mieter nimmt bei seiner Ankunft vom Inventar Kenntnis und anerkennt es.

7. Nutzung der Unterkunft

Tiere sind nicht gestattet. Die Unterkunft ist rauchfrei.

Der Mieter behandelt die Unterkunft sorgfältig, nimmt Rücksicht auf die Nachbarschaft und hält sich an die Hausordnung und das Polizeireglement.

Der Mieter ist während der gesamten Aufenthaltsdauer für die Unterkunft verantwortlich. Er trifft alle nötigen Vorkehrungen, um Schäden jeder Art (Wasser, Strom, Frost, Feuer usw.) zu vermeiden, insbesondere beim Gebrauch des Ofens, von Kerzen oder ähnlichen Gegenständen.

Er meldet der Eigentümerin oder ihrer Vertretung unverzüglich jede nötige Reparatur. Kosten für Arbeiten, die ohne Zustimmung der Eigentümerin in Auftrag gegeben werden, gehen zu seinen Lasten.

Der Mazot ist weder für Personen mit eingeschränkter Mobilität noch für Kinder geeignet. Wünscht der Mieter dennoch, mit ihnen anzureisen, lehnt die Eigentümerin bei Unfällen jede Haftung ab.

8. Haftung, Schäden und Versicherungen

Zusätzlich zur Miete bezahlt der Mieter jeden verlorenen, zerstörten oder beschädigten Gegenstand sowie die Schäden, die er selbst oder die übrigen Bewohner an Mobiliar, Wänden, sanitären Anlagen und allen anderen Teilen des Mazots verursachen. Er trägt zudem die Kosten, die aus seiner Nachlässigkeit oder jener der übrigen Bewohner entstehen.

Der Mieter erklärt, eine Haftpflichtversicherung zu besitzen, und teilt der Eigentümerin auf Anfrage die Angaben seiner Versicherungsgesellschaft mit.

Die Gebäude- und Mobiliarversicherung des Mazots geht zu Lasten der Eigentümerin, jene für die persönlichen Gegenstände des Mieters zu seinen Lasten. Die Eigentümerin haftet im gesetzlich zulässigen Rahmen nicht für Diebstahl oder Verlust persönlicher Gegenstände.

Die Eigentümerin haftet nicht für Unterbrüche oder Unregelmässigkeiten bei Wasser, Strom, Beleuchtung oder Heizung, die ihr nicht zuzurechnen sind, und lehnt allgemein jede Haftung für eine Beeinträchtigung des Gebrauchs ab, die nicht auf ihr Verschulden zurückgeht.

9. Personendaten

Die bei der Buchung übermittelten Daten (Vor- und Nachname, E-Mail, Telefon, Adresse, Herkunftsland) dienen ausschliesslich der Abwicklung des Aufenthalts. Einzelheiten finden sich in der Datenschutzerklärung.

10. Schuldanerkennung, anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag gilt als Schuldanerkennung im Sinne von Artikel 82 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) für den Mietpreis sowie für alle Beträge, die der Mieter gemäss diesen Bedingungen schuldet.

Diese Bedingungen unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Sitten (Wallis), vorbehaltlich zwingender Bestimmungen zum Schutz der Konsumenten.

Capucines & Romarin

Charmante Unterkunft in Mase, Val d’Hérens, Wallis

Adresse

Chemin des Chèvres 2 1968 Mase Val d'Hérens, Valais

Kontakt

+41 79 544 81 73

veronique.nemeth@capucinesetromarin.ch

Informationen

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  • Datenschutz
  • Nutzungsbedingungen

© 2026 Capucines & Romarin — Véronique Nemeth. Alle Rechte vorbehalten. Fotos: Sedrik Németh
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